Die Satzung - Turbinenhausverein

Turbinenhaus-Verein Naumburg(Saale)

Turbinenhausverein Naumburg
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Die Satzung

Über uns

§ 1 Name
1. Der Verein führt den Namen „Turbinenhaus Naumburg“.
2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz
„e.V.“.

§ 2 Sitz
Der Verein hat seinen Sitz in Naumburg. Das Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr.

§ 3 Zweck und Steuerbegünstigung
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung des
Denkmalschutzes, die Förderung der Völkerverständigung sowie die
Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde. Der Satzungszweck wird
verwirklicht durch die Unterstützung der Sanierung des denkmalgeschützten
Turbinenhauses und dessen Pflege, nach seiner Inbetriebnahme die
Unterstützung von Kunstausstellungen, Konzerten, Vorträgen und
Theateraufführungen.
Heimische Vereine sollen durch Vorträge und DiaAbende und vergleichbare Veranstaltungen die Heimatpflege und
Heimatkunde unterstützen. Die Völkerverständigung soll gefördert werden
durch Vorträge, Talent-Shows, Musik- und Theaterveranstaltungen und
Bilderabende ausländischer Mitbürger. Der Verein kann entsprechende
Veranstaltungen auch selber durchführen (Fundraising Projects).
Der Verein tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen
Bestrebungen und anderen diskriminierenden oder menschenverachtenden
Verhaltensweisen entgegen.
2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden.
4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
6. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Die Mitgliederversammlung
kann eine jährliche, angemessene pauschale Tätigkeitsvergütung für
Vorstandsmitglieder beschließen. Auslagen des Vorstandes sind zu erstatten.

§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden.
2. Es ist ein schriftliches Aufnahmegesuch an den Vorstand zu richten. Über die
Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
Die Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
4. Der Austritt ist schriftlich dem Vorstand gegenüber zu erklären. Er wird zum
Ende des Kalenderjahres, in dem der Austritt erklärt wird, wirksam.
5. Über einen Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. Dem
Auszuschließenden ist vor der Beschlussfassung eine Anhörung zu gewähren.

§ 5 Beiträge
1. Es werden Geldbeiträge als regelmäßige Jahresbeiträge erhoben. Der Beitrag
wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Er ist jährlich am Beginn des
Kalenderjahres fällig, zahlbar bis 30.06. eines Jahres.
2. Der Beitrag einer juristischen Person wird bei der Aufnahme durch den
Aufzunehmenden bestimmt.
3. Ist ein Mitglied länger als ein Jahr mit der Zahlung von Beiträgen im Rückstand
endet seine Mitgliedschaft automatisch.

§ 6 Organe
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 7 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn es das Interesse des
Vereins erfordert, jedoch mindestens jährlich einmal. Die
Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei
Wochen einzuberufen. Die Einberufung der Versammlung muss die
Gegenstände der Beschlussfassung (Tagesordnung) bezeichnen. Die
Einberufung erfolgt schriftlich an die zuletzt mitgeteilte Anschrift. Ist eine
Emailadresse des Mitgliedes mitgeteilt, kann die Einladung dieses Mitgliedes
auch an die zuletzt benannte Emailadresse erfolgen, wenn es nichts anderes
schriftlich gegenüber dem Verein bestimmt hat.
2. Die ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist stets beschlussfähig.
3. Die Versammlung wird, soweit nichts abweichend beschlossen wird, von
einem Mitglied des Vorstandes geleitet.
5. Beschlussfassungen und Wahlen erfolgen offen. Blockwahlen sind
zulässig. Die Mitgliederversammlung kann abweichende Verfahren beschließen.
6. Beschlüsse und Wahlen sind zu protokollieren. Das Protokoll hat Ort,
Datum, Tagesordnung und das Ergebnis der Abstimmungen/Wahlen zu
enthalten und ist vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.
7. Soweit keine anderen Mehrheiten gesetzlich oder in dieser Satzung
vorgeschrieben sind, genügt für die Beschlussfassung die einfache Mehrheit der
abgegebenen Stimmen. Stimmenenthaltungen gelten als nicht abgegebene
Stimme.
8. Vollmachten oder Stimmboten sind nicht zugelassen.

§ 8 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Personen. Er verteilt die
Aufgaben auf seine Mitglieder. Der Vorsitzende und beide Stellvertreter werden
durch die Mitgliederversammlung im Wege der Einzelwahl gewählt.
2. Der Vorsitzende und jeder Stellvertreter sind im Sinne des § 26 BGB
einzelvertretungsberechtigt.
3. Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von zwei Jahren bestellt.
Sie bleiben jedoch auch darüber hinaus bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.
4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner
Mitglieder anwesend ist.
5. Der Vorsitzende und beide Stellvertreter bilden den geschäftsführenden
Vorstand, der die laufenden Geschäfte des Vereins erledigt.

§ 9 Beirat
1. Der Vorstand wählt einen Beirat. Seine Aufgabe ist es, den Vorstand zu beraten
und Aktionen zu koordinieren. Er soll nicht mehr als 6 Mitglieder betragen.
2. Der Vorsitzende des Vereins oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des
Vorstandes, Frau Michaela Burkhardt und Herr Thomas Burkhardt sind
geborene Mitglieder desselben. Die weiteren Mitglieder des Beirates sollen nicht
Mitglied des Vorstandes sein.

§ 10 Auflösung
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen des Vereins an die Stadt Naumburg, die es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu
verwenden hat.
Die Satzung steht für Sie zum Download bereit.
Turbinenhaus Naumburg e. V.  06618 Naumburg (Saale), Weißenfelser Straße 15a, Telefon: 03445 2343876, E-Mail: vorstand@turbinenhaus-verein.info
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